Werk: 53557 Bad Hönningen / Rhein,
Kompostplatz Homborn
Anlieferung / Verwertung von Bauschutt Z 0* und Straßenaufbruch Z 0*
Preisliste Nr. 3.1 / 2020 Bauschutt-Zwischenlager, Bad Hönningen
gültig ab 01.01.2020; alle bisherigen Preislisten verlieren Ihre Gültigkeit.
Annahmeort: | Zwischenlagerplatz für Bauschutt und Straßenaufbruch 53557 Bad Hönningen / Rhein (Rheinland-Pfalz) Zufahrt von der L 257, Waldbreitbacher Straße neben Haus Nr. 135, Privatstraße , circa 1,2 km (gegenüber Sportplatz) |
Annahme von Bauschutt Z 0* und Straßenaufbruch Z 0* | ||
Abrechnungseinheiten | pro Fuhre |
Einheitspreis netto |
2-Achser (einschl. PKW) | bis 2,0 to |
35,00 € |
2-Achser | bis 4,5 to | 50,00 € |
2-Achser | bis 8,0 to | 85,00 € |
2-Achser | bis 11,0 to | 95,00 € |
3-Achser | bis 15,0 to | 150,00 € |
4-Achser | bis 20,0 to | 185,00 € |
LKW-Zug / Sattel | bis 27,0 to | 225,00 € |
Die Annahme erfolgt ab Zwischenlager zur späteren Verwertung in einer Bauschuttaufbereitungsanlage oder zur späteren Verwertung als Wegebaumaterial (Hilfsbaustoffe).
Das Bauschuttmaterial muss sortenrein sein, d.h. ohne Störstoffe wie Hölzer, Metalle oder Kunststoffe u. ä., ebenfalls ausgeschlossen sind auch Asphaltbelagstücke.
Das Bauschuttmaterial muss die Grenzwerte der Zuordnungsgruppe Z 0 * (Rheinland-Pfalz) einhalten, siehe Downloads Bad Hönningen / Grenzwert-Tabelle (siehe ALEX-Infoblatt 25).
Es werden nur Tagesmengen angenommen bzw. zwischengelagert.
Vor jeder Anlieferung (je Baustelle) ist vom Anlieferer (Abfallerzeuger) eine Verantwortliche Erklärung (VE) vorzulegen, siehe Downloads Bad Hönningen
Materialart: | Die Bauschutt- und Straßenaufbrucharten müssen dem ministeriellen Rundschreiben (Rheinland-Pfalz) vom 22.09.2006 entsprechen, siehe Tabellen Nr. 3 und Nr. 4. Die Verkippung von Asphaltbelagstücken ist ausgeschlossen. |
Erfassungs-modalitäten: | Direkte Anfahrt zur Kiesgrube, s. Downloads Bad Hönningen/Straßenplan Anmeldung beim Grubenwart Grubenwart: Tel. 0163 / 787 45 87 Büro Sankt Augustin: Tel. 02242 / 86592 |
Abrechnungs-modalitäten: |
vereinbarungsgemäß Lieferscheinerfasssung Zahlungsfrist: 14 Tage netto, ohne Abzug Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von zurzeit 19 % Unser Angebot ist freibleibend; Preisänderungen behalten wir uns vor. Besteht kein Firmenkonto so erfolgt die Zahlung sofort; in bar. |
Öffnungzeiten | Montag-Samstag auf Anfrage |
Erfüllungsort: |
53557 Bad Hönningen / Rhein |
Gerichtsstand: | 53721 Siegburg / NRW |
Es gelten unsere Allgemeinen Kipp- und Geschäftsbedingungen, siehe Büroaushang und Internetseiten unter Downloads Bad Hönningen