Werk: 53557 Bad Hönningen / Rhein

Anlieferung / Verwertung von unbelastetem Boden (Erdaushub) Z0* ,
auch Mutterboden; inert, ohne mineralische Fremdanteile


Preisliste 1.1 / 2020 Kiesgruben „Homborn“, Bad Hönningen
gültig ab 01.01.2020; alle bisherigen Preislisten verlieren Ihre Gültigkeit.

Annahmeort: Kiesgruben „Homborn“ und “Auf dem Paffelter
53557 Bad Hönningen / Rhein, Kreis Neuwied, RLP
Zufahrt von der L 257 “Waldbreitbacher Straße”, (gegenüber Sportplatz)
neben Haus Nr. 135, Privatstraße ca. 1,2 km
Volumen: circa 300.000 m³ Verfüll-Volumen / Erdaushub

 

Abrechnungseinheiten pro Fuhre Einheitspreis netto
 Verkippung von 2-Achser bis   3 
30,00 €
 Verkippung von 2-Achser bis   5 m³ 50,00 €
 Verkippung von 3-Achser bis 10 m³ 100,00 €
 Verkippung von 4-Achser bis 12  120,00 €
 Verkippung von Zug/Sattel bis 15 m³ 150,00 €

Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von zur Zeit 19,0 %.

Annahmestoffe: Der unbelastete Boden (Erdaushub) muss dem Abfallschüssel AVV 17 05 04 entsprechen und die Grenzwerte der Zuordnungsgruppe Z0* aus der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 11.12.2009 einhalten, siehe Downloads Bad Hönningen/Grenzwerttabelle.

Vor jeder Anlieferung (je Baustelle) ist vom Anlieferer (Abfallerzeuger) eine Verantwortliche Erklärung vorzulegen, s. Downloads Bad Hönningen/Verantwortliche Erklärung.
Der Boden darf nicht kontaminiert sein, widerrechtlich verkippte Stoffe werden kostenpflichtig aufgeladen bzw. entsorgt; es haftet der Anlieferer.

Ausschluß:  Böden mit folgenden Konsistenzzuständen werden nicht angenommen: weich, breiig, flüssig

Erdaushub mit Asphaltbelagstücken wird nicht angenommen.

Erfassungs-modalitäten: Direkte Anfahrt zur Kiesgrube, s. Downloads Bad Hönningen/Straßenplan
Grubenwart: Tel. 0163 / 787 45 87
Büro Sankt Augustin: Tel. 02242 / 86592
Abrechnungs-modalitäten:
vereinbarungsgemäß Lieferscheinerfasssung
Zahlungsfrist: 14 Tage netto, ohne Abzug
Besteht kein Firmenkonto so erfolgt die Zahlung sofort; in bar.
Unser Angebot ist freibleibend; Preisänderungen behalten wir uns vor.
Öffnungzeiten Montag-Samstag auf Anfrage
Erfüllungsort:
53557 Bad Hönningen / Rhein
Gerichtsstand:   53721 Siegburg / NRW

Es gelten unsere Allgemeinen Kipp- und Geschäftsbedingungen (PDF).